Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, eine Person gegen ein Risiko oder mehrere Risiken für die Gesundheit zu schützen. Wenn wir sportlich in den Berge gehen, tragen und nutzen wir alle PSA: Dazu gehören zum Beispiel Seile, Helme und Karabiner. Allgemein formuliert, schützt "PSA gegen Absturz" Personen bei Tätigkeiten in der Höhe vor dem Herunterfallen. Im Sport- und Freizeitbereich wird diese zum Beispiel in Kletterhallen, Hochseilgärten und im Gebirge eingesetzt. Alpenvereinssektionen, Bergschulen und Tourismusverbände bieten auch die Möglichkeit, PSA auszuleihen.
Inhalte sind unter anderem:
Normenauszüge Bergsteigerausrüstung
Prüfanweisungen für die verschiedenen Ausrüstungskategorien
Anleitung zur Instandsetzung von Ausrüstung
Grundlagenwissen zu Materialkunde
Regelmäßige Überprüfung und Wartung
Versagt die PSA, droht ein hohes Risiko für Leib und Leben. Dementsprechend strikt sind auch die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA. Diese Anforderungen werden auf gesetzlicher Ebene durch die EU-Verordnung 2016/425 und die achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) bestimmt. Um den Träger zu schützen, sind nicht nur die Anforderungen an neue PSA wichtig, sondern auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung.
Für wen ist die Broschüre?
Die Broschüre richtet sich an alle Trainerinnen und Trainer im DAV sowie an alle Verantwortlichen eines Ausrüstungsverleihs in Sektionen und Kletterhallen und an Personen, die für die Ausrüstung im Bereich Routenbau an Kletterwänden zuständig sind.
Wo ist die Broschüre erhältlich?
Sektionen können die Broschüre im Sektions-Shop bestellen.
Privatpersonen erhalten die Broschüre über das Ressort Sportentwicklung per Bestellformular.
Bestellung der Broschüre "Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung"
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Bestellformular | 108.01 KB |