Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
Unfall eines Transportmittels
Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch
Was muss ich beachten?
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald sich das Gepäck der Übernachtungsgäste in der Hütte befindet oder an die Hüttenwirtsleute zur Aufbewahrung oder Beförderung gegeben wird und endet mit Verlassen der Hütte oder der Entgegennahme des Reisegepäcks von den Wirtsleuten.
Gepäckstücke von Tagesgästen sind versichert, soweit sie dem Hüttenpersonal zur vorübergehenden Aufbewahrung oder zur Beförderung zwischen Tal und Berg übergeben wurden.
Schäden außerhalb der Hütte oder des Transportes sind nicht versichert.
Jeder Schaden muss bei den Hüttenwirtsleuten vor Ort angemeldet werden. Ab einer Schadenhöhe über € 250,- ist zusätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Nähere Informationen zur Gepäckversicherung
Name | Größe |
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Versicherungsbedingungen | 36.54 KB |
Leistungsüberblick | 125.39 KB |
Schadenanzeige | 593.54 KB |
Verbraucherschutzinformation | 89.74 KB |