Mensch beim Skifahren im Tiefschnee
Neue Pflichten in Italien und Südtirol: auf und neben der Piste. Foto: DAV/Daniel Hug
Versicherung, Helm, Alkohol

Sicherheitsbestimmungen in Italien und Südtirol für Wintersportler*innen

Für Wintersportler*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen.

  • Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, dass der DAV-Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Alpinen Sicherheits Service (ASS) mitgeführt werden. Ferner kann eine Bescheinigung über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis bei der Bernhard Assekuranz (E-Mail: Susanne.Gierer@bernhard-assekuranz.com) angefordert werden. Hier kann die Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder heruntergeladen werden.

  • Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen. In vielen Sektionen könnt ihr auch einfach einen Helm ausleihen. 

  • Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen. Bitte beachten: Alkohol senkt das Reaktionsvermögen, deshalb das Trinken alkoholischer Getränke auf das Après-Ski verlegen.

  • Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch für Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen gelten: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.

 

Hier findet ihr die AVB sowie weitere Informationen zu dem Versicherungsschutz in der DAV-Mitgliedschaft.

 

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