Alle, die bereits jetzt die Wandersaison für sich einläuten, sollten sich mit örtlichen Naturschutz-Regelungen vertraut machen:
Bereits vor 30 Jahren hat der DAV begonnen, sogenannte Wald-Wild-Schongebiete auszuweisen. In diesen Naturräumen im bayerischen Alpenraum sowie im Bayerischen Wald sollen zwischen Mitte Dezember und Mitte April besonders gefährdete Tierarten möglichst wenig gestört werden, während sie sich in Winterruhe oder in der Paarungs- und Brutphase befinden. Naturverträgliche Routen sind dort daher so ausgeschildert, dass sie an besonders sensiblen Lebensräumen der Tiere vorbei führen statt durch sie hindurch.
Als der DAV 1995 mit der Ausschilderung begann, standen vor allem Skitourengehende im Fokus, später auch Schneeschuhgehende. Mit den veränderten klimatischen Bedingungen gehen jetzt Menschen aber immer öfter auch vergleichsweise zeitig zum Wandern in die Berge; auch in Gebiete, die noch vor wenigen Jahrzehnten erst spät ausaperten und damit schneefrei wurden.
Alle, die jetzt wandernd unterwegs sind, sollten folgendes beachten:
Wald-Wild-Schongebiete während der Wintermonate grundsätzlich nicht betreten, auch nicht beim Wandern auf Wegen.
Naturverträgliche Aufstiegsrouten (für Skitourengehende bzw. Schneeschuhgehende konzeptioniert) führen an den Wald-Wild-Schongebieten vorbei. – Sie sind aber nicht vor Lawinen gesichert, die Risikoeinschätzung ist selbst vorzunehmen.
Weitere Informationen
Einen aktuellen und schnellen Überblick über Wald-Wild-Schongebiete gibt es online unter alpenvereinaktiv.com; in der Karte eingetragen sind auch weitere örtliche Wildschutzgebiete (in denen gesonderte Betretungsregelungen gelten).
Durch die Wald-Wild-Schongebiete sollen insbesondere Raufußhühner – also Auerhuhn, Birkhuhn und Schneehuhn – geschützt werden. Aber auch andere Tierarten profitieren von der Ruhe im Bergwald.
Alles rund ums Wo und Wie der Wald-Wild-Schongebiete.