Selbstversorgung auf Berghütte
Ohne Mampf geht nix am Berg, und wenn es nichts gibt oder sparen angesagt ist, heißt das Motto: selber versorgen! Foto: Solveig Eichner
JDAV Knotenpunkt: Selbstversorgung auf Hütten

Die Nullpension

Was hat es auf sich mit dem Recht auf Selbstversorgung auf den Hütten des Alpenvereins? Warum gibt es dieses Recht, wie ist der Status Quo, wie gerne sehen Wirtsleute die Gäste mit den großen Brotzeitboxen?

Die Verpflegung in den zahlreichen Schutzhütten der alpinen Vereine reicht von einfachen Snacks bis zu vollwertigen, teils fast schon opulenten Mahlzeiten. Eine Besonderheit im Angebot der AV-Hütten ist das sogenannte Selbstversorgungsrecht: Gäste können ihr eigenes Essen mitbringen und in dafür vorgesehenen Bereichen sogar vor Ort zubereiten. Die Alpenvereine im deutschsprachigen Raum regeln das Recht auf Selbstversorgung mitunter sehr unterschiedlich: Während sich auf Schweizer SAC-Hütten alle selbst versorgen dürfen, ist dies auf DAV/ÖAV/AVS-Hütten nur Vereinsmitgliedern gestattet.

Selbstversorgung: Tradition und Notwendigkeit

Aber warum gibt es überhaupt das Recht auf Selbstversorgung? Zu einem Teil besteht diese Tradition schon seit den Gründungsjahren, als die Verhältnisse noch einfacher waren und „Strohsäcke und Rosshaarmatratzen“ als „üppige Ausstattung“ galten. Auf vielen Hütten bekam man nur am Wochenende etwas Warmes oder sie waren sogar gänzlich unbewartet. Geht man noch einen Schritt zurück: Die ersten Besteigungen der großen Berge der Alpen waren nur mit Biwaks möglich, hier musste man nicht nur Essen, sondern auch die Schlafgelegenheit mit auf den Berg tragen! Die Selbstversorgung ist also fest verwurzelt in den Gründungsjahren des Alpenvereins.

Das Essen auf AV-Hütten ist oft hervorragend, aber es hat natürlich seinen Preis. Wer Geld sparen will oder muss, hat zumeist ein ein Recht auf Selbstverpflegung. DAV/Julian Rohn

Heutzutage ist man eher ein Sonderling als Selbstversorger*in, manchmal wird die Selbstversorgung (unerlaubterweise) sogar untersagt. Selbstverständlich prallen hier verschiedene Interessen aufeinander: Auf der einen Seite die Hüttenleute, die gerne von etwas leben würden. Auf der anderen Seite die Bergsteiger*innen, die manchmal kein Geld für eine 75 € Halbpensions-Übernachtung aufbringen können. Es ist völlig unbestritten, das Leben für Hüttenwirtsleute ist hart und reich wird man damit in der Regel nicht. Aufgrund der Struktur der Alpenvereinshütten – die Hütten gehören den Sektionen, Pächter erhalten von den Übernachtungskosten nur einen Teil – sind die Wirtsleute auf die Konsumation der Gäste angewiesen. Da machen Selbstversorger*innen natürlich einen „Strich durch die Rechnung“, da Betten belegt werden, ohne dass groß Geld in die Kasse kommt. Andererseits ist so eine Halbpensions-Hüttenwoche eine teure Sache und nicht jede*r ist finanziell gleich gut ausgestattet. Ambitioniertes Bergsteigen auf hohe Berge erfordert viele Hüttenaufenthalte – das darf natürlich nicht nur den oberen Einkommensschichten vorbehalten sein, sondern muss auch mit weniger als Halbpension, quasi der „Nullpension“ möglich sein.

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