Sonnenuntergang über dem Walchensee
Sonnenuntergang über dem Walchensee. Foto: Wolfgang Ehn
Was geht? Was geht nicht?

Übernachten im Freien in den Alpen

Wild übernachten in den Bergen: Was in Skandinavien, Nordamerika und auch vielen anderen Ländern und Regionen geduldet oder sogar rechtlich abgesichert ist, ist in den Alpen undenkbar. In den einzelnen Alpenländern wird die Frage ums Zelten, Campen und Biwakieren recht unterschiedlich bewertet – hier ein Überblick.

Darf man in den Alpen wild übernachten?

Diese Frage wird oft gestellt, ist allerdings nicht mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten.

Zelten, campen, biwakieren … ist das nicht alles das Gleiche?

Schaut man in die Gesetze, die sich mit dem „wilden Übernachten“ beschäftigen, so muss man drei Begriffe unterscheiden: zelten, campen und biwakieren.

Die Begriffe Zelten und Campen werden häufig synonym verwendet. – Gemeint ist das geplante Übernachten im Freien, außerhalb von offiziellen Campingplätzen. Völlig unwichtig ist es dabei, ob man im Zelt oder Biwaksack übernachtet.

Davon unterschieden wird das Biwakieren, darunter versteht man das ungeplante Übernachten im alpinen Gelände – ohne Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Iglu. Dieses sogenannte Notbiwak macht man vor allem dann, wenn jemand verletzt ist, wenn es einen Schlechtwettereinbruch gibt und man nicht mehr problemlos ins Tal kommen würde. Oder aber, wenn Dunkelheit den sicheren Abstieg verhindert. Ohnehin gehört ein Biwaksack für den Notfall immer in jeden Rucksack.

Vorsicht: Geplantes, also vorsätzliches Biwakieren wird durch das Gesetz in vielen Regionen dem (geplanten) Zelten bzw. Campen gleichgesetzt.

Video: Übernachten im Freien

Der #DAVtalk widmete sich genau dieser Frage: "Darf ich in den Bergen im Freien übernachten?"

Gesetzliche Grundlagen

Deutschland 

  • In Deutschland regeln ganz allgemein das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Bundeswaldgesetz (BWaldG) Fragen rund ums Übernachten im Freien. Ggf. konkreter werden das Landesnaturschutzgesetz sowie das Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Hinblick auf die Alpen gelten also das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sowie das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG).

  • Grundsätzlich lässt sich festhalten: Wer campieren möchte, muss gut planen.

  • Campieren – im Wald und außerhalb – ist in Deutschland ohne Erlaubnis des Grundbesitzers verboten. Einzelne Ausnahmen bilden in verschiedenen Bundesländern eingerichtete Trekkingplätze, insbesondere in den Mittelgebirgen.

  • Das wilde Übernachten im Freien (mit Ausnahme des Notbiwak) ist eine Ordnungswidrigkeit und man kann dafür belangt werden. Hinzu kommen mögliche Straftatbestände, so ist beispielsweise das Campen in Schutzgebieten streng verboten, also u.a. in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Biosphärenreservaten.

Österreich

  • Das Zelten und Biwakieren haben die Bundesländer in Österreich mit zum Teil gravierenden Unterschieden geregelt. – Vom tolerierten Aufenthalt bis hin zur empfindlichen Geldstrafe ist alles möglich. Unter www.oesterreich.gv.at/campen sind die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammengefasst. Der Österreichische Alpenverein (ÖAV) beantwortet in diesem Zusammenhang außerdem weitere Fragen, wie zum Ausweichen auf Schutzhütten und, wenn's pressiert, zum Toilettengang am Berg.

Schweiz

  • Auch in der Schweiz ist die rechtliche Situation zum Campieren und Biwakieren uneinheitlich. Besonderheit: Oberhalb der Waldgrenze und außerhalb von Schutzgebieten ist eine einzelne Übernachtung weniger Personen meist unproblematisch. Eine Übersicht inklusive einer grafischen Darstellung der geltenden Bestimmungen hat der Schweizer Alpen-Club SAC erstellt.

Welche Möglichkeit gibt es sonst, um in den Bergen zu übernachten?

In den Alpen lässt sich auf ein engmaschiges Netz von Alpenvereinshütten zurückgreifen. Mit AV-Hütten wird eine ökologisch möglichst verträgliche Möglichkeit geboten, in den Bergen zu übernachten. Auf übermäßigen Komfort oder gar Luxus wird bewusst verzichtet; einige AV-Hütten erfüllen auch die hohen Standards für das Umweltgütesiegel.

Hier geht es zur Übersicht der Hütten des Deutschen sowie Österreichischen Alpenvereins.

Alternativ richten Forst-, Nationalpark- und andere Behörden in den deutschen Mittelgebirgen immer mehr Trekkingplätze ein, die es ermöglichen, ganz legal eine Nacht in der Natur zu verbringen.

Im Fall der Fälle: Biwakieren in den Bergen

Wenn du doch einmal gezwungen bist, in den Bergen eine Nacht im Freien zu verbringen, dann beachte bitte folgende Regeln fürs Not-Biwak:

  • Verhalte dich stets so, dass die Lebensgrundlagen für wild wachsende Pflanzen und wild lebende Tiere soweit wie möglich erhalten bleiben beziehungsweise nicht mehr als unter den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.

  • Vermeide besonders empfindliche Lebensräume wie Übergangsbereiche zwischen Wald und Wiesen, lockere Baumbestände; Wildwechsel, Bereiche mit vielen Wildspuren (Trittspuren, Kot); Bereiche mit Gehölzgruppen, sträucherreiche Weiden, Heidekrautfluren; Moorlandschaften, Auen an Flüssen; im Winter: apere Stellen, Kuppen.

  • Vermeide Lärm, ganz besonders während der Dämmerungszeit, in der die meisten Wildtiere aktiv und besonders störanfällig sind.

  • Verrichte deine Naturtoilette mindestens 50 Meter von Gewässern entfernt. Exkremente werden vergraben oder mit einem großen Stein verdeckt. Papier in Müllbeutel mitnehmen. Achtung: Auch hier gilt idealerweise die leave-no-trace-policy, wonach absolut nichts in der Natur hinterlassen werden sollte. Wer also sogar ein Schäufelchen und einen Müllbeutel dabei hat, nutzt es bitte.

  • Bei Verlassen des Platzes den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Keine Abfälle zurücklassen. Auch liegengelassenen Müll anderer mit ins Tal nehmen.

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