Achtung! Wenn sich Ihr Unfall vor dem 01.10.2025 ereignet hat, dann folgen sie bitte den Informationen zu unserer alten ASS Versicherung
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen/Notfällen während alpinistischer Aktivitäten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit (bei Pauschalreisen europaweit) bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
Bergsteigen: z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur, Klettern an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
Wintersport: z. B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
sonstige Alpinsportarten: z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV, z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas. Europa umfasst alle europäischen Staaten (inkl. Madeira), die Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie die Kanarischen Inseln. Die östliche Grenze ist der Ural (Fluss und Gebirge), das gesamte Elbrus Gebirge ist jedoch eingeschlossen.
Versicherungsschutz besteht jedoch
a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
b) sofern der Reiseveranstalter nur gelegentlich (nicht mehr als zweimal pro Jahr) und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet;
c) wenn für individuelle Reisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.
Expeditionen
Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet;
Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
A) 1. Kostenerstattung für Such-, Bergungs- und Rettungskosten
Bis zu 50.000 EUR für Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot sowie für Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot.
Transport in das nächstgelegene Krankenhaus
Bei Unfalltod bis zu 10.000 EUR, wenn bei Beginn der Suche bereits vom Tod ausgegangen werden muss. Sonst gilt auch hier die Versicherungssumme bis 50.000 EUR.
2. Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland
ambulante Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin
Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
Stationäre Behandlung im Krankenhaus
Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland in ein geeignetes Krankenhaus, welches dem Wohnort am nächsten ist
3. Assistance-Leistungen
24-Stunden-Notrufzentrale +49 89 306 570 91
Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung
Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt über die UKV Union Krankenversicherungs AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefon 0681 / 8445246
B) Unfallversicherung
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Einmalige Kapitalleistung ab einem Invaliditätsgrad von 20 %. Die Kapitalleistung beträgt maximal 25.000 EUR bei Vollinvalidität (100 %).
5.000 EUR einmalige Kapitalleistung bei Unfalltod.
Bis zu 5.000 EUR für die Bergungskosten bei Unfalltod.
Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt über die R+V-Versicherung, Telefon 0800 / 533-1111 oder aus dem Ausland +49 611 16750 – 507
Downloads: Leistungen und Schadensanzeige Unfallversicherung
C) Sporthaftpflicht-Versicherung
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche bei Personen- und Sachschäden bis zu 6.000.000 EUR, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten ergeben.
Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt über die Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81731 München
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen