Klettern ist für Kinder ein Grundbedürfnis. Es gibt wenige Bewegungsformen, bei denen Kinder besser Kraft und Gewandtheit erwerben können. Beim Klettern können sie die Kletterwand, sich selbst und die Gemeinschaft spüren und selbstbestimmtes Handeln erlernen. In der Senkrechten können sie sich kalkulierbaren Wagnissen aussetzen, dabei Erfolg und Misserfolg erleben und lernen, damit umzugehen.
zu (1):
Unter dem Begriff „Sichern“ werden hier sämtliche Sicherungsvorgänge für die sichernde Person verstanden, vom Partnercheck bis zum Umlenken und Ablassen, sowohl beim Toprope wie Vorstieg. Die erforderlichen Grundfertigkeiten sind in den entsprechenden DAV- und JDAV-Medien veröffentlicht.
Die Empfehlungen gelten für gleichalte bzw. gleichschwere Personen bei einer altersgerechten Sicherungsmethode.
zu (2):
Nicht selten kommt es bei Altersangaben zu Fehlern, insbesondere beim Verwenden von Ordnungszahlen. So ist beispielsweise ein Kind im elften Lebensjahr nicht elf Jahre alt, sondern zehn. Um Verwechslungen auszuschließen, empfiehlt es sich Altersangaben mit Kardinalzahlen zu geben; im besagten Fall heißt es dann „mit zehn Jahren“, „zehn Jahre alt“, „ab zehn Jahren“.
Für Kinder unter 14 Jahren gilt aus Rechtssicht die unwiderlegliche Vermutung der Schuldunfähigkeit. Ein*e Jugendliche*r zwischen 14 und 17 Jahren ist bedingt strafmündig und kann deshalb auch nur bedingt Eigenverantwortung übernehmen.