Hütten­kategorien, Selbst­versorger­hütten und Winter­räume

Die Hütten des Deutschen Alpenvereins stehen allen Bergsteigenden und Wandernden zur Verfügung. Für alle, die in den Bergen unterwegs sind und die Hütten nutzen, haben wir einige grundlegende Informationen zusammengefasst.

Hüttenkategorien

  • Bei Hütten der Kategorie I handelt es sich um Schutzhütten in Extremlage, die ihren ursprünglichen Charakter als Stützpunkt für Bergsteigende und -wandernde bewahren müssen. Die Ausstattung ist schlicht, eine einfache Verköstigung ist ausreichend. Hütten dieser Kategorie sind Stützpunkt in einem bergsteigerisch bedeutsamen Gebiet und für Gäste nur in Ausnahmefällen mit mechanischen Hilfen erreichbar; der Aufstieg erfordert in der Regel mindestens eine Gehstunde. Sie können bewirtschaftet, bewartet, eine Selbstversorgerhütte oder ein Biwak sein.

  • Hütten der Kategorie II sind Schutzhütten (bewirtschaftet, bewartet oder als Selbstversorgerhütte betrieben) mit Stützpunktfunktion in eher vielbesuchten Gebieten. Sie eignen sich aufgrund ihrer umfangreicheren Ausstattung auch für mehrtägige Winter- und/oder Sommeraufenthalte, zum Skilauf und Familienurlaub. Hütten der Kategorie II können mechanisch erreichbar sein und sind in der Regel ganzjährig bewirtschaftet.

  • Zu Hütten der Kategorie III zählen mechanisch erreichbare Alpenvereinshäuser. Das Haus kann vorwiegend Ausflugsziel für Tagesgäste oder ein ortsüblicher Beherbergungsbetrieb sein. Der gastronomische Betrieb entspricht dem landesüblichen Angebot.

Selbstversorgerhütten

Die ersten vom Alpenverein eingerichteten Hochgebirgsstützpunkte waren Hütten mit Selbstversorgung mit meist sehr einfachem Komfort. Bewirtschaftete Hütten gibt es erst seit dem letzten Jahrhundert. Wer Selbstversorgerhütten sucht, findet die gewünschten Informationen auf der Website der DAV-Hüttensuche.

Auch der Besuch einer Selbstversorgerhütte muss angemeldet werden, und zwar bei der hüttenbesitzenden Sektion. Hier erhalten Interessierte auch Infos zur Zahlung und Zugänglichkeit der Hütte: Selbstversorgerhütten können frei zugänglich oder mit einem AV-Schloss, in seltenen Fällen auch mit einem Sonderschloss, versperrt sein. Den AV-Schlüssel gibt es bei der jeweiligen Sektion.

Winterräume

Ein Winterraum ist mit Matratzenlagern, Decken, Kochgelegenheit und Geschirr ausgestattet, also eigentlich eine beheizbare Miniausgabe einer Selbstversorgerhütte. Wenn dort keine Brennstoffe vorhanden sind, muss ein Hinweis auf ihren Lagerplatz angebracht werden. In der Zeit der Nichtbewirtschaftung sind die unmittelbar von außen betretbaren Winterräume grundsätzlich unversperrt zu halten oder sie müssen mit dem speziellen AV-Schlüssel zu öffnen sein. Der AV-Schlüssel kann bei der jeweiligen Sektion ausgeliehen werden. Der Winterraum bietet außerhalb der Bewirtschaftungszeit der hochalpinen AV-Hütten Schutz und Unterkunft und ermöglicht somit atemberaubende Bergerlebnisse zu jeder Jahreszeit.

Hütten der Kategorie I und, wenn das bergsteigerische Interesse es erfordert auch Hütten der Kategorie II, müssen einen Winterraum haben. In begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel einer ganzjährigen Bewirtschaftung, oder aufgrund alpiner Nichteignung des Gebietes, kann der Winterraum entfallen. In einem solchen Fall muss ersatzweise ein unversperrter, von außen zugänglicher Schutzraum vorhanden sein. Dieser Schutzraum muss zumindest während eventueller Schließzeiten Schutz bieten und dementsprechend ausgestaltet sein (Minimumausstattung: Decken).

Vor der Tour sollte man sich bei der hüttenbesitzenden Sektion informieren, ob die entsprechende Hütte einen zugänglichen Winterraum hat. Eine explizite Voranmeldung ist in der Regel jedoch meist nicht nötig.

Auch für Winterräume fällt ein Nutzungsentgelt pro Person und Nacht an. Nichtmitglieder bezahlen einen Aufpreis von mindestens 12,00 € (siehe Hütten- und Tarifordnung).

Der Winterraumtarif enthält bereits den Brennholzbeitrag und den Infrastrukturbeitrag zur Nutzung der Selbstversorgerräumlichkeiten.

Über den genauen Übernachtungstarif informiert die jeweilige hüttenbesitzende Sektion. In fast jedem Winterraum befindet sich eine Hüttenkasse, die Gebühr kann aber auch auf das Sektionskonto überwiesen werden.

Wichtiger Hinweis: Wir bitten darum, den Beitrag ehrlich zu entrichten, sonst müssen einige Sektionen diesen Service zukünftig leider einstellen. In den vergangenen Jahren wurde der Beitrag häufig nicht bezahlt oder die Winterräume in wüstem Zustand verlassen. Die Sektionen und Hüttenwirtsleute stellen jährlich Brennholz, das teilweise mit dem Hubschrauber zur Hütte geflogen wird, und die gesamte Infrastruktur bereit. Leider haben aber viele ein Defizit von mehreren hundert Euro pro Jahr, weil nicht alle bezahlen!