Die Arlberger Bergbahnen und die Bergbahnen Kappl beantragten 2014 einen Zusammenschluss der Skigebiete Rendl und Kappl. Genehmigt wurde das Vorhaben das erste Mal 2015 durch die Tiroler Landesregierung, woraufhin der Österreichische Alpenverein mit Unterstützung des DAV eine Klage einreichte. Im November 2018 fand die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien statt. Die Richterin gab den Beschwerden von ÖAV und Landesumweltanwalt Tirol statt und stoppte somit das Vorhaben.
Klare Positionierung der Alpenvereine
Durch das Vorhaben wären zwei unerschlossene und naturnahe Geländekammern technisch überprägt worden: der „Rossfallwinkel“ im Moostal und das Malfontal. Das Malfontal ist ein Gebirgstal, welches keine signifikante anthropogene Überformung aufweist. Durch den Eingriff wäre eine ursprüngliche und unerschlossene alpine Landschaft mitsamt wertvollen Lebensräumen verloren gegangen. Für Skitouren und den Bergsport im Sommer wäre ein attraktives Tourengebiet für immer verloren gegangen - und somit auch ein wichtiger Baustein für eine nachhaltigere und naturverträglichere Tourismusentwicklung.
Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Die Entscheidung des Gerichts war wegweisend und gibt Hoffnung: unerschlossene Natur hat einen Wert bekommen. Das Gericht erkannte die besonders gravierenden negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die unberührten Landschaftsräume, insbesondere was den Totalverlust hochalpiner Gewässer betrifft. Das Interesse des Naturschutzes wurde durch das Gericht höher und nachhaltiger eingestuft als das Interesse der Fremdenverkehrsentwicklung.
Was war hier geplant
6er-Sessellift in die Rossfallscharte
10 ha Pistenfläche inkl. Beschneiungsanlage im Rossfallwinkel
10er-Gondelbahn von der Rossfallscharte zum Ablittkopf mit Mittelstation im hinteren Malfontal
Skiroute vom Ablittkopf zur Mittelstation im Malfontal
24 Lawinensprengpunkte im hinteren Malfontal