20. Mai 2020 - Keine Frage: Bergsport ist gesund und macht Spaß. Es ist deshalb eine gute Nachricht, wenn sich viele Menschen angesichts des guten Wetters und der sich entspannenden Infektionslage in die Berge aufmachen. Verschwunden ist das Corona-Virus allerdings nicht, gerade jetzt kommt es auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den zurückgewonnen Freiheiten an. Für Bergsport in den Bayerischen Alpen gilt das ganz besonders, denn die Grenzen zu Österreich sind bis zum 15. Juni nicht geöffnet, der Andrang dürfte deshalb noch größer sein als normalerweise zu dieser Jahreszeit. Verschärfend kommt hinzu, dass die beliebten Hüttenziele wegen umfangreicher Auflagen nur begrenzt Gäste bewirten können.
Erste Erfahrungen der Hüttenwirtsleute
Am zurückliegenden Montag, 18. Mai, durften die Hütten in den Bayerischen Alpen ihren Betrieb im Außenbereich aufnehmen. Zuvor war es auch bereits erlaubt, einen To-Go-Service anzubieten. Einige Hüttenwirtsleute können bereits von ihren ersten Erfahrungen berichten. „Unsere Gäste akzeptieren die Verhaltensregeln problemlos“, sagt Thomas Müller vom Bodenschneidhaus. „Und die Selbstbedienung über eine Fensterausgabe wird gut angenommen“. Annemarie Porer von der Hörnlehütte schaut ähnlich positiv auf den Saisonanfang zurück: „Die Leute haben ihren Mundschutz dabei und stehen entspannt in der Schlange, um sich ihre Speisen und Getränke zu holen.“ In die gleiche Richtung geht Lukas Zemann vom Staufner Haus: „Wir haben viele Stammgäste. Die sind froh, dass wir wieder geöffnet haben. Das Verständnis der Gäste für die Regeln ist groß.“ Trotz dieser ausgesprochen positiven Erfahrungen dürfte das kommende verlängerte Wochenende wegen des zu erwartenden Andrangs spannend werden.
„Die Leute halten sich an die Vorschriften. Niemand schimpft.“
Uwe Gruber, Albert-Link-Hütte
„Vereinzelt mussten wir noch Regeln erklären. Aber auch dann hatten die Gäste viel Verständnis.“
Jeanette Lorenz, Mittenwalder Hütte
Was muss ich beim Wandern beachten?
Noch einmal: Es wird viel los sein in den kommenden Tagen. Insofern lohnen sich eine gut durchdachte Tourenauswahl und eine sorgfältige Tourenplanung. Die Bayerischen Alpen sind zudem nicht die einzigen lohnenden Bergsportziele in Deutschland. Zu diesen zählen auch die deutschen Mittelgebirge. Der Deutsche Alpenverein hat eine Liste mit Tourenvorschlägen in den deutschen Mittelgebirgen erstellt und auch das Bergwetter wurde um die Mittelgebirge erweitert. Erfahrene Bergsportlerinnen und Bergsportler werden sicherlich gut beraten sein, die beliebtesten Wanderziele zu vermeiden. Unabhängig von der Erfahrung: Es ist sehr wichtig, einige Grundregeln für das Wandern unter Corona-Bedingungen zu beachten:
Risikobereitschaft zurücknehmen
Bergsport nur in erlaubten Kleingruppen
Abstand halten
Gewohnte Rituale wie Umarmungen am Gipfel unterlassen
Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
Die ausführlichen Regeln gibt es unter diesem Link. Bis zum 15. Juni ist darüber hinaus zu beachten, dass ein Grenzübertritt nach Österreich für und auf Wanderungen nicht erlaubt ist. Außerdem wichtig: Einige Wanderwegabschnitte sind möglicherweise noch nicht im gewohnten Zustand, weil die Winterschäden noch nicht behoben sind. Wegen der Corona-bedingten Beschränkungen konnten viele DAV-Sektionen ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllen bzw. die Wegehalterhaftung nicht übernehmen und die notwendigen Arbeiten in vielen Fällen erst jetzt aufnehmen.
Was muss ich beim Klettern und Mountainbiken beachten?
Beim Klettern und Mountainbiken gelten wie bei allen Bergsportarten die oben genannten Grundregeln. Da Klettern mit Equipment und an von mehreren Personen frequentierten Felsen stattfindet und beim Mountainbiken höhere Geschwindigkeiten an den Tag gelegt werden, gelten für diese Sportarten zusätzliche Regeln. Diese beinhalten zum Beispiel für das Mountainbiken größere Abstände beim Hintereinanderfahren (5 m bergauf, 20 m bergab und in der Ebene) und einen seitlichen Mindestabstand von 2 m. Für das Klettern gilt es u.a. regelmäßig die Hände zu desinfizieren, das Seil beim Clippen nicht in den Mund zu nehmen und nur die eigene Ausrüstung zu verwenden. Alle Regeln im Detail gibt es unter dem oben genannten Link zu den Grundregeln.
Welche Regeln gelten bei der Hütteneinkehr in Bayern?
Seit Montag, 18. Mai, dürfen die Hütten in den bayerischen Alpen ihre Außenbereiche bewirtschaften. Nun ist jede Hütte anders: Die eine klammert sich an einen Felsabsatz und verfügt nur über eine kleine Terrasse, die andere liegt auf einer großen Wiese. Darum bietet jede Hütte für die Gäste unterschiedliche Lösungen, um den Corona-bedingten Abstands- und Hygienevorschriften gerecht zu werden. Diese Punkte sind jetzt besonders wichtig:
Maskenpflicht: Im gesamten gastronomischen Bereich einer Hütte drinnen und draußen müssen die Gäste Mund- und Nasenschutz tragen. Nur am Tisch entfällt diese Pflicht.
Abstandspflicht: Bitte 1,5 Meter Abstand halten zu allen Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören.
Tischbesetzung: An einem Tisch dürfen Personen aus maximal zwei Hausständen sitzen.
Die ausführlichen Regeln für die Hütteneinkehr gibt es unter diesem Link.
Wann kann ich wie auf Hütten übernachten?
Ab Samstag, 30. Mai, wird es erlaubt sein, auf Hütten in den bayerischen Alpen zu übernachten. Die Vorgaben der Behörden sind bislang allerdings nicht bekannt. Insofern steht jetzt auch noch nicht für jede Hütte fest, ob sie diese Vorgaben mit wenigen Tagen Vorlauf erfüllen kann. Viele hoch gelegene Hütten machen darüber hinaus ohnehin erst später auf. Die bislang bekannten Öffnungstermine finden sich hier. Die behördlichen Vorgaben wird der DAV auf der Sonderseite Bergsport in Coronazeiten veröffentlichen, sobald sie vorliegen. Eines zeichnet sich jetzt schon ab: Es wird sehr viel weniger Übernachtungsplätze auf den Hütten geben als vorher und voraussichtlich können nicht alle Reservierungen, die bereits bestätigt wurden, eingehalten werden. Informationen dazu und wie künftig zu reservieren sein wird, werden baldmöglichst veröffentlicht. Denn ohne schriftlich bestätigte Reservierung wird dieses Jahr keine Übernachtung auf Alpenvereinshütten möglich sein.
Ist es erlaubt, im Freien zu übernachten?
Die kurze Antwort lautet: nein. In den Bayerischen Alpen ist es nicht erlaubt, geplant im Freien zu übernachten. Beim näheren Hinschauen ist es allerdings etwas komplizierter, denn man muss zwischen campen und biwakieren unterscheiden. Die ausführlichen Regeln für die bayerischen Alpen und die angrenzenden Regionen gibt es hier. Alle Regeln laufen auf ein ähnliches Grundprinzip hinaus: Übernachten im Freien ist in einer alpinistisch bedingten Zwangslage erlaubt und wird deshalb oft als „Notbiwak" bezeichnet. Ansonsten ist es nur in Ausnahmefällen gestattet, die von Region zu Region unterschiedlich geregelt sind. Auch die Corona-bedingt eingeschränkten Übernachtungskapazitäten auf Alpenvereinshütten berechtigen nicht dazu, rund um die Hütten zu biwakieren, zelten oder campen.
Der Bergbericht hilft bei der Tourenplanung
Seit letzter Woche gibt es wieder den Bergbericht des Deutschen Alpenvereins - dieses Mal wegen des Feiertags schon heute Nachmittag. Er gibt wichtige Infos zu den aktuellen Bedingungen in den Bergen und ist eine gute Orientierung bei der Tourenplanung. Aktuelle Bedingungen finden sich darüber hinaus auch im Tourenportal alpenvereinaktiv.com. Dort posten Bergsportlerinnen und Bergsportler, welche Verhältnisse sie auf ihren Touren vor Ort vorgefunden haben.
Service für die Presse
Pressekontakt:
Thomas Bucher, 089/14003-810 und thomas.bucher@alpenverein.de
Jochen Brune, 089/14003-47 und jochen.brune@alpenverein.de
Janina Schimschar, 089/14003-401 und janina.schimschar@alpenverein.de
Social Media:
Instagram: @deutscheralpenverein
Facebook: @deutscher.alpenverein.dav