Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des DAV. Sie berät und beschließt Anträge, Grundsatzpapiere wie Satzung, Leitbild und Mehrjahresplanung, über die Finanzen des Verbandes und wählt die Mitglieder des Verbandsrates, des Präsidiums und die Rechnungsprüfung.
Sie findet einmal jährlich (ordentlich) oder bei Bedarf (außerordentlich) an wechselnden Austragungsorten in Deutschland statt.
Wer ist teilnahme-, antrags- und stimmberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind die Vorsitzenden der Sektionen und die von ihnen beauftragten Sektionsmitglieder sowie die Vorstände der Stiftungen.
Teilnahmeberechtigt sind ferner
die Mitglieder des Verbandsrates,
die Rechnungsprüfer*innen,
die Mitglieder der Bundesjugendleitung und des Jugendausschusses,
die Vorsitzenden der Landesverbände sowie Sprecher*innen der Sektionenverbände/Sektionentage,
die Vorsitzenden der Präsidialausschüsse und der Kommissionen,
der*die Hauptgeschäftsführer*in und die von ihm bzw. ihr beauftragten Mitarbeitenden der Bundesgeschäftsstelle,
die Ehrenmitglieder und Gäste auf Einladung des Präsidiums.
Antragsberechtigt sind die Sektionen und Stiftungen, der Verbandsrat und die Bundesjugendleitung. Den Landesverbänden (§ 28 Abs. 2) steht ein eingeschränktes Antragsrecht für die Themenbereiche Klettern, Naturschutz und Wettkampfsport zu.
Stimmberechtigt in der Hauptversammlung sind die bevollmächtigten Vertreter*innen der Sektionen; das Stimmrecht richtet sich nach der jeweiligen Mitgliederzahl.
Details zur DAV-Hauptversammlung sind in der DAV-Satzung §§ 18 geregelt.
Von der Hauptversammlung werden in einem demokratischen Willensbildungsprozess die grundlegenden Entscheidungen für die Ausrichtung des Alpenvereins getroffen und daher kommt diesem Gremium eine hohe Bedeutung zu.