Wettkampfdisziplinen
Das Wettkampfklettern umfasst drei Disziplinen: Lead, Speed und Bouldern. Bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris wird eine weitere Disziplin eingeführt: Bouldern & Lead. Im Folgenden werden diese Disziplinen genauer erklärt.
Wettkampfdisziplinen
Lead
Beim Leadklettern besteht die Herausforderung darin, innerhalb von 6 Minuten eine 15 Meter hohe Wand so weit wie möglich zu erklimmen. Sollten mehrere Personen das Ende erreichen, gewinnt diejenige mit der schnellsten Zeit.
Weitere Informationen zum Leadklettern gibt es hier.
Speed
Im Speedklettern treten jeweils zwei Athlet:innen gegeneinander an. Die Person, die als Erste eine standardisierte 15 Meter hohe Wand so schnell wie möglich erklettert, gewinnt.
Weitere Details zum Speedklettern finden Sie hier.
Bouldern
Bouldern bezeichnet das Klettern ohne Seil in Absprunghöhe (maximal 4 Meter), wobei das Ziel darin besteht, eine bestimmte Anzahl von Problemen in möglichst wenigen Versuchen zu lösen.
Weitere Informationen zum Bouldern gibt es hier.
Olympische Disziplin: Bouldern & Lead
Neben dem Speedklettern gibt es bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris die Kombinationsdisziplin Boulder & Lead.
Hier treten die Athlet*innen – wie der Name schon sagt - in den Disziplinen Bouldern und Leadklettern an. Die Gesamtwertung setzt sich aus der Summe der Punkte aller Boulder und der höchsten Punktzahl im Leadklettern zusammen. Die Athlet*innen mit der höchsten Gesamtpunktzahl gewinnen den Wettbewerb.
Eine ausführlichere Erläuterung der Olympischen Disziplin gibt es hier.
Formalitäten
Des Weiteren finden Sie im Folgenden alle Informationen zu den Formalitäten wie Regelwerk und Lizenzen.
Regelwerk und Lizenzen
Reglement Klettern
Der internationale Kletterverband IFSC (International Federation of Sport Climbing) hat ein umfassendes Regelwerk für alle den Wettkampfbereich betreffenden Punkte verfasst, welches auf internationalen Wettkämpfen der IFSC für teilnehmende AthletInnen bindend ist. Dieses Reglement ist Grundlage für alle nationalen Wettkämpfe und wird durch das „Nationalen Regelwerk Klettern“ lediglich erweitert.
Das nationale Regelwerk Klettern enthält detaillierte Bestimmungen für Lead-, Speed- und Boulderwettkämpfe in Deutschland und ist für alle Aktiven und die Wettkampjury bindend. Angewendet wird das Reglement auf allen DAV-Sportkletterwettkämpfen von den DAV-Schiedsrichtern und DAV Routenbauern.
Das Grundlagenpapier des Sportkletterns als Wettkampfsport ist die Sportordnung des DAV.
Das Regelwerk kann unten als pdf-File heruntergeladen werden.
Kletterlizenz
Für die Teilnahme an nationalen Kletterwettbewerben sowie an Landesmeisterschaften ist die DAV Kletterlizenz notwendig. Diese Lizenz ist kostenlos.
Ablauf der Lizenzbeantragung:
Lizenzen müssen immer über den zuständigen DAV-Landesverband beantragt werden. Dieser sendet die Lizenzanträge gesammelt an die DAV Leistungssport gGmbH.
Lizenzbeantragung bis zum 31.01. :
Landesverband Bayern: Anträge im Landesverband Bayern (Bergsportfachverband Bayern) laufen digital ab: Kletterlizenz (bergsportfachverband.de)
Weitere Landesverbände:
Das Antragsformular kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Das Formular wird vom Athleten oder der Athletin ausgefüllt und von der Sektion/dem Verein/der Startgemeinschaft bestätigt & unterschrieben.
Die Sektion/der Verein/die Startgemeinschaft (z.B. Sport- oder Ausbildungsreferent) oder der*die Sportler*in selbst leitet das Formular bis spätestens Mitte/ Ende Januar an den zuständigen Landesverband (Leistungssportreferenten) weiter.
Der Landesverband führt die Anträge zusammen und leitet diese gesammelt an den DAV - Ressort Leistungssport - weiter, der die Lizenzen ausstellt und die gesamte Lizenzliste verwaltet.
Nach Übersendung der kompletten Lizenzunterlagen vom LV an die Bundesgeschäftsstelle kann der*die Sportler*in den Lizenzstatus unter folgendem Link abfragen: Login Nationale Kletterlizenz
Für einen Start auf Landes- und nationalen Wettkämpfen reicht der bestätigte Lizenzstatus im System aus. Eine Versendung einer Lizenzkarte oder Lizenzmarke erfolgt NICHT.
Ausnahme: Lizenzbeantragung nach dem 31.01. :
Prozedere grundsätzlich wie oben; für den sofortigen Start auf einem Wettkampf erhält der/die Sportler/in vom zuständigen Landesverband eine „vorläufige Lizenz“, die 6 Wochen gültig ist. Diese vorläufige Lizenz kann auch vor Ort bei einem Wettkampf von einem LV-Vertreter ausgestellt werden. Hier gilt die Regelung des jeweiligen Landesverbands/ der Wettkampfausschreibung. Nach Übersendung der kompletten Lizenzunterlagen vom LV an die Bundesgeschäftsstelle kann der*die Sportler*in den Lizenzstatus unter folgendem Link abfragen: Login Nationale Kletterlizenz
Gültigkeitsdauer der Lizenz:
Die Lizenz behält so lange ihre Gültigkeit, bis der*die Sportler*in einen Sektionswechsel vornimmt (Wechsel immer nur zum neuen Jahr möglich – nicht während der laufenden Saison!) oder sich die NADA-/ Antidoping-Bestimmungen ändern. Ebenso muss der*die Sportler*in für das Jahr, in dem er*sie die Volljährigkeit erlangt, einen neuen Lizenzantrag stellen.