Du möchtest in einer Sektion ehrenamtlich als Touren-, Gruppen- oder Ausbildungsleiter*in aktiv werden und hast bereits eine Trainer*innen-Ausbildung außerhalb des DAV absolviert?
Oder du hast bereits eine DAV-Lizenz und eine Fortbildung außerhalb des DAV besucht?
Lies weiter, um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung deiner Aus- oder Fortbildung beim DAV möglich ist.
Grundvoraussetzung für die Prüfung einer Anerkennung ist immer, dass sowohl der zeitliche Umfang als auch die Inhalte den DAV-Aus- und -Fortbildungen entsprechen. Falls relevante Ausbildungsabschlüsse mehr als zwei Jahre zurückliegen, sind zusätzlich fachspezifische Fortbildungsnachweise einzureichen.
Die Beantragung kann nur über die DAV-Sektion erfolgen, für die du tätig werden möchtest.
Anerkennung von Ausbildungen
Ich habe eine Ausbildung absolviert ...
bei der JDAV
Innerhalb des DAV werden einige Aufbaumodule der Jugendleiter*innen-Ausbildung für bestimmte Trainer*innen-Ausbildungen anerkannt. Voraussetzung ist immer die absolvierte Grundausbildung Jugendleiter*in. Folgende Aufbaumodule (AM) können anerkannt werden, wenn das zuletzt besuchte nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt:
Klettersport
AM 1 + 2 Sportklettern indoor als Kletterbetreuer*in
AM 1 + 2 Sportklettern Fels als Kletterbetreuer*in
Bergsport Sommer
AM Bergsteigen als Wanderleiter*in
AM Bergsteigen + AM Klettersteig als Trainer*in C Klettersteig Lehrgang 1
AM Bergsteigen + AM Alpinklettern als Grundlehrgang Alpin
AM Hochtouren 1 + AM Hochtouren 2 oder Alpinklettern als Grundlehrgang Alpin
Bergsport Winter
AM 1 + 2 Hochtouren + Klettersteig + Trainer*in C Skibergsteigen als Trainer*in B Skihochtour Lehrgang 1
AM 1 + 2 Skibergsteigen als Trainer*in C Skibergsteigen Lehrgang 1
weitere
Die Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik im Handlungsfeld Bergwandern (ZQ-EP Bergwandern der Jugendbildungsstätte Hindelang) kann für Pädagog*innen als Wanderleiter*in anerkannt werden
beim VDBS, den NaturFreunden Deutschlands oder einem anderen deutschen Verband
Mit verschiedenen anderen Verbänden bestehen Abkommen über die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen, zum Beispiel mit den NaturFreunden Deutschlands, Skiverbänden oder dem Verband Deutscher Berg- und Skiführer (VDBS).
VDBS
Kletterlehrer*in als Trainer*in B Sportklettern Breitensport
Bergwanderführer*in als Trainer*in C Bergwandern inkl. ZQ Schneeschuhbergsteigen
NaturFreunde
Trainer*in C Sportklettern als Kletterbetreuer*in
Ausbilder*in künstliche Kletteranlagen als Kletterbetreuer*in
Bergwanderleiter*in als Wanderleiter*in
Trainer*in C Bergsteigen als Trainer*in C Bergsteigen
Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB)
Level-1-Zertifikat als Grundlehrgang Mountainbike
Deutscher Skilehrerverband (DSLV)
Skilehrer*in Level 1 oder Level 2 als Fachübungsleiter*in Skilauf Lehrgang 1
Skilehrer*in Level 3 oder staatlich geprüfte*r Skilehrer*in als Fachübungsleiter*in Skilauf
Deutscher Skiverband (DSV)
DSV-Grundstufe oder DSV Instructor Alpin als Fachübungsleiter*in Skilauf Lehrgang 1
DSV-Instructor Alpin + Fachübungsleiter*in Skilauf Lehrgang 2 als Fachübungsleiter*in Skilauf
DSV-Instructor Skitour oder DSV Skitourenführer*in als Trainer*in C Skibergsteigen Lehrgang 1
beim ÖAV oder einem anderen alpinen Verband
Österreichischer Alpenverein (ÖAV)
Übungsleiter Bergwandern als Wanderleiter*in
Übungsleiter Klettersteig als Trainer*in C Klettersteig Lehrgang 1
Übungsleiter Alpinklettern als Grundlehrgang Alpin
Übungsleiter Sportklettern als Kletterbetreuer*in
Bundessportakademie Österreich (BSPA)
Instruktor Wandern als Trainer*in C Bergwandern
Instruktor Alpinklettern als Trainer*in C Alpinklettern
Instruktor Hochtouren als Trainer*in C Bergsteigen und Trainer*in B Hochtouren Lehrgang 1
Instruktor Skitouren als Trainer*in C Skibergsteigen
Instruktor Ski-Hochtouren als Trainer*in B Skihochtouren
Weitere Anerkennungen aus Österreich
Bergwanderführer der österreichischen Bundesländer als Trainer*in C Bergwandern mit Zusatzqualifikation Schneeschuhbergsteigen
Bergwanderführer VAVÖ als Wanderleiter*in
bei einer Sport-Universität oder einer anderen Institution
Mit verschiedenen anderen Ausbildungsinstitutionen bestehen ebenfalls Abkommen über die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen.
Bei folgenden Sport-Universitäten kann eine Ausbildung zur Prüfung eingereicht werden:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Technische Universität München
Deutsche Sporthochschule Köln
Bei allen anderen Universitäten ist keine Anerkennung möglich.
Bergsportausbildungen der Bayerischen Polizei können ebenfalls zur Prüfung eingereicht werden.
als Lehrer*in für Klettern als Schulsport
Eine Anerkennung im Kontext Klettern als Schulsport ist möglich für Ausbildungen, die von anerkannten Partnern des DAV durchgeführt werden (Schulungsteams „Klettern als Schulsport“ der DAV Landesverbände und/oder seitens der Schulbehörden gestellte Teams) und die Ausbildungskonzeption für die Lehrerfortbildung vom DAV genehmigt wurde.
Bundesländer, für die eine Anerkennung in Frage kommt, sind zurzeit (Stand April 2023):
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Lehrkräfte, die über ihre jeweilige Sektion eine DAV-Anerkennung anstreben, müssen die DAV-Lizenz spätestens 3 Jahre nach der Klettern-als-Schulsport-Ausbildung beantragen.
Lehrkräfte, die eine DAV-Lizenz ausgestellt bekommen, unterliegen zum Lizenzerhalt im Anschluss der DAV-Fortbildungspflicht und müssen Fortbildungen des DAV-Bundesverbands (zentrale DAV-Fortbildung oder DAV-Sonderkurs auf Sektions- oder Landesverbandsebene) besuchen.
Anerkennung von Fortbildungen
Du hast eine Fortbildung außerhalb des DAV besucht und möchtest wissen, ob sie für die Verlängerung deiner DAV-Lizenz anerkannt werden kann? Lies weiter, um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Anerkennung externer Fortbildungen
Kann eine externe Fortbildung (außerhalb des DAV) für die Verlängerung meiner DAV-Lizenz anerkannt werden?
Grundsätzlich können Fortbildungen anderer Fachsportverbände (z. B. Deutscher Skiverband (DSV)) anerkannt werden. Fortbildungen weiterer Bildungsanbieter können nicht anerkannt werden.
Mindestens jede zweite Fortbildung muss beim DAV absolviert werden.
Voraussetzung ist, dass der zeitliche Umfang mindestens 15 Unterrichtseinheiten umfasst und die Inhalte der DAV-Fortbildung entsprechen.
Ich bin Familiengruppenleiter*in, welche Fortbildungen kann ich mir anerkennen lassen?
Jede andere Aus- und Fortbildung des DAV wird für Familiengruppenleiter*innen als lizenzverlängernde Fortbildung anerkannt. Mindestens jede zweite Fortbildung muss eine Pflichtfortbildung für Familiengruppenleiter*innen sein.
Eine Anerkennng externer Fortbildungen ist nicht möglich.
Wie beantrage ich die Anerkennung einer DAV- oder JDAV-internen Aus- oder Fortbildung?
Bei Anerkennung einer DAV- oder JDAV-internen Aus- oder Fortbildung wende dich bitte über ausweise@alpenverein.de an Birgit Geist.