Du möchtest in einer Sektion ehrenamtlich als Touren-, Gruppen- oder Ausbildungsleiter*in aktiv werden und hast bereits eine Trainer*innen-Ausbildung außerhalb des DAV absolviert?
Oder du hast bereits eine DAV-Lizenz und eine Fortbildung außerhalb des DAV besucht?
Lies weiter, um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung deiner Aus- oder Fortbildung beim DAV möglich ist.
Grundvoraussetzung für die Prüfung einer Anerkennung ist immer, dass sowohl der zeitliche Umfang als auch die Inhalte den DAV-Aus- und -Fortbildungen entsprechen. Falls relevante Ausbildungsabschlüsse mehr als zwei Jahre zurückliegen, sind zusätzlich fachspezifische Fortbildungsnachweise einzureichen.
Die Beantragung kann nur über die DAV-Sektion erfolgen, für die du tätig werden möchtest.
Anerkennung von Ausbildungen
Ich habe eine Ausbildung absolviert ...
bei der JDAV
beim VDBS, den NaturFreunden Deutschlands oder einem anderen deutschen Verband
beim ÖAV oder einem anderen alpinen Verband
bei einer Sport-Universität oder einer anderen Institution
als Lehrer*in für Klettern als Schulsport
Anerkennung von Fortbildungen
Du hast eine Fortbildung außerhalb des DAV besucht und möchtest wissen, ob sie für die Verlängerung deiner DAV-Lizenz anerkannt werden kann? Lies weiter, um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Anerkennung externer Fortbildungen
Kann eine externe Fortbildung (außerhalb des DAV) für die Verlängerung meiner DAV-Lizenz anerkannt werden?
Ich bin Familiengruppenleiter*in, welche Fortbildungen kann ich mir anerkennen lassen?
Wie beantrage ich die Anerkennung einer DAV- oder JDAV-internen Aus- oder Fortbildung?
Bei Anerkennung einer DAV- oder JDAV-internen Aus- oder Fortbildung wende dich bitte über ausweise@alpenverein.de an Birgit Geist.