Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub. Damit fördert der Staat lebenslanges Lernen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber: Arbeitnehmer*innen zahlen die Seminargebühren, Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es für Beamte. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.
Bildungsurlaub dient in erster Linie der beruflichen oder politischen Weiterbildung; ein Anspruch auf Bildungsurlaub für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht in jedem Bundesland vorgesehen.
Die Liste unten gibt hierzu einen Überblick (Stand Februar 2025). Antragsformulare für Bildungsurlaub zur Vorlage beim Arbeitgeber sind über die Links in der Liste zu finden.
Anträge auf Bildungsurlaub einzelner Teilnehmer*innen für einzelne Maßnahmen können von uns nicht bearbeitet werden.
Bildungsurlaub - Situation in den Bundesländern
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen