Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub. Damit fördert der Staat lebenslanges Lernen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber: Arbeitnehmer*innen zahlen die Seminargebühren, Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es für Beamte. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.
Bildungsurlaub dient in erster Linie der beruflichen oder politischen Weiterbildung; ein Anspruch auf Bildungsurlaub für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht in jedem Bundesland vorgesehen.
Die Liste unten gibt hierzu einen Überblick (Stand Februar 2024). Antragsformulare für Bildungsurlaub zur Vorlage beim Arbeitgeber sind über die Links in der Liste zu finden.
Anträge auf Bildungsurlaub einzelner Teilnehmer*innen für einzelne Maßnahmen können von uns nicht bearbeitet werden.
Bildungsurlaub - Situation in den Bundesländern
Baden-Württemberg
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja
Weitere Infos: bildungszeit-bw.de
Aktuelle Bestätigung der Anerkennung zum Download: Bildungszeit Anerkennung BaWü [123 kb]
Bayern
kein Bildungsurlaub möglich
Berlin
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja, für die Lehrgänge
Kletterbetreuer*in (nur noch bis 26. Juni 2024; Antrag auf Verlängerung abgelehnt)
Trainer*in C Sportklettern Breitensport Indoor (nur noch bis 26. Juni 2024; Antrag auf Verlängerung abgelehnt)
Trainer*in C Skibergsteigen Lehrgang 1
Zusatzqualifikation Sportklettern Outdoor
Weitere Infos: berlin.de/bildungsurlaub
Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Berlin gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden: Bericht Bildungszeit Berlin (77 kb). Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Berlin künftig nicht aufrecht erhalten werden.
Brandenburg
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger anerkannt: nein
Weitere Infos: mbjs.brandenburg.de
Bremen
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: nein
Weitere Infos: bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-weiterbildung/bildungszeit
Hamburg
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja, für die Lehrgänge
Kletterbetreuer*in
Trainer*in C Sportklettern Breitensport Indoor
Trainer*in C Bouldern Breitensport Indoor (LG1 und LG2)
Wanderleiter*in
Trainer*in C Mountainbike Guide und Fahrtechnik (LG1)
Trainer*in C Mountainbike Guide (LG2)
Trainer*in B Hochtouren (LG1 und LG2)
Weitere Infos: bildungsurlaub-hamburg.de
Hessen
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja, seit Juni 2024; jedoch nur für Lehrgänge mit mindestens 20% gesellschaftspolitischer Themenanteile, das bedeutet keine Anerkennung für Bergsport-, Klettersport-, MTB- und Skilaufausbildungen
Anerkennung der Ausbildung Familiengruppenleitung wird für das Programm 2025 beantragt
Mecklenburg-Vorpommern
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: nein
Weitere Infos: bildung-mv.de/erwachsenenbildung/bildungsfreistellung
Niedersachsen
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja, für die Lehrgänge
Kletterbetreuer*in
Trainer*in C Sportklettern Breitensport Indoor
Trainer*in C Sportklettern Leistungssport (LG1 und LG2)
Trainer*in C Bouldern Breitensport Indoor (LG1 und LG2)
ZQ Sportklettern Outdoor
ZQ Bouldern Outdoor
Trainer*in B Sportklettern Breitensport
Trainer*in C Klettern für Menschen mit Behinderungen (LG2)
Routenbau Breitensport (LG1 und LG2)
Wanderleiter*in
Trainer*in C Bergwandern
Grundlehrgang Alpin
Trainer*in C Bergsteigen
Trainer*in C Alpinklettern
Trainer*in B Alpinklettern
Trainer*in B Plaisirklettern
Trainer*in C Klettersteig (LG1 und LG2)
Trainer*in B Hochtouren (LG1 und LG2)
Weitere Infos: Bildungsurlaub Niedersachsen (bildungsurlaub-niedersachsen.de)
Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Niedersachsen gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden: Bericht Bildungsurlaub Niedersachsen [149 kb]. Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Niedersachsen künftig nicht aufrecht erhalten werden.
Nordrhein-Westfalen
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger anerkannt: nein
Weitere Infos: recht.nrw.de/lmi/owa/
Rheinland-Pfalz
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger anerkannt: nein
Weitere Infos: mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung
Saarland
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja, über Anerkennung in anderem Bundesland (z. B. Baden-Württemberg)
Weitere Infos: Weiterbildung - Bildungsfreistellung - saarland.de
Freistellungsbescheid Bildungsveranstaltungen andere Bundesländer (157 kb)
Anerkennung in Baden-Württemberg: Bildungszeit Anerkennung BaWü (123 kb)
Sachsen
kein Bildungsurlaub möglich
Sachsen-Anhalt
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: nein
DAV als Bildungsträger anerkannt: nein
Weitere Infos: lvwa.sachsen-anhalt.de/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung
Schleswig-Holstein
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja, für Lehrgang Wanderleiter*in
Thüringen
Anerkennung ehrenamtlicher Weiterbildung: ja
DAV als Bildungsträger anerkannt: ja, für die Lehrgänge
Kletterbetreuer*in
Trainer*in C und B Sportklettern Breitensport Indoor
Trainer*in C Bouldern Breitensport Indoor LG1 und LG2
Trainer*in C Sportklettern Leistungssport LG1 und LG2
Zusatzqualifikationen Sportklettern Outdoor und Bouldern Outdoor
Trainer*in B Alpinklettern und Plaisirklettern
Wanderleiter*in
Trainer*in C Bergwandern
Bitte beachten: nach Teilnahme an einem Kurs, für den Bildungsurlaub in Thüringen gewährt wurde, unbedingt folgendes Formular ausfüllen und an den DAV senden Fragebogen Teilnehmende (108 kb). Ohne Abgabe von Berichten kann die Anerkennung in Thüringen künftig nicht aufrecht erhalten werden.