Buchungsstart Fortbildungen 2025
30.09.2024 - Veröffentlichung Aus- und Fortbildungen ohne Buchungsmöglichkeit
16.10.2024, 17 Uhr - Buchungsfreigabe Fortbildungen
weitere Infos auf unserer Kursplattform
Ehrenamtliche Trainer*innen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um ihre Lizenz aufrecht zu erhalten. Dafür müssen sie in bestimmten Intervallen Fortbildungen besuchen. Ab 2025 endet die derzeitige Verlängerung der Intervalle und eine neue Regelung tritt in Kraft.
Fortbildungspflicht 2024
Grundsätzlich gilt eine 4-jährige Fortbildungspflicht.
Abweichende Regelungen gelten für
Kletterbetreuer*in: alle 6 Jahre
Wanderleiter*in: nicht fortbildungspflichtig
Da die Plätze in den Fortbildungen begrenzt sind, sind Pflichtfortbildungen bereits 1 oder 2 Jahre nach der letzten Aus- oder Pflichtfortbildung nicht vorgesehen. Nach 3 Jahren ist eine Fortbildung möglich, nach 4Jahren nötig. Kann die Frist von 4 Jahren nicht eingehalten werden, so ist es noch möglich, die Lizenz zu verlängern durch den Besuch einer Pflichtfortbildung und einer fächerübergreifenden Fortbildung im 5. Jahr.
Mehr Infos dazu findest du auf unserer Kursplattform.
Alle Fortbildungen findest du auf unserer Kursplattform. Es gibt Pflichtfortbildungen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht und Verlängerung der Lizenz und fächerübergreifende Fortbildungen. Auf der Kursplattform kannst du links Filter setzen, um dir nur Kurse anzeigen zu lassen, in denen noch Plätze frei sind oder nur Kurse, die für deine vorhandene Ausbildung als Pflichtfortbildungen anerkannt sind. Mit der Suchfunktion rechts oben kannst du direkt nach Stichwörtern suchen.
neue Fortbildungspflichten ab 2025
4-jährige Fortbildungspflicht für alle Lizenzen (neu auch für Kletterbetreuer*innen)
Ausnahmen
NEU Wanderleiter*in: 5 Jahre (weitere Infos siehe unten)
Familiengruppenleiter*in: 3 Jahre
Trainer*in A: alle 2 Jahre
Bei den Neuregelungen für Familiengruppen- und Wanderleiter*innen sowie Kletterbetreuer*innen gilt eine Übergangsfrist.
Mehr Infos dazu auf unserer Kursplattform.
Fortbildungen für das Kursjahr 2025 können ab 16.10.2024 um 17 Uhr reserviert werden. Mehr Infos zum Buchungsstart für 2025 auf unserer Kursplattform.
NEU ab 2025: Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen
Ab 2025 unterliegen auch Wanderleiter*innen einer Fortbildungspflicht: Sie müssen alle 5 Jahre eine Fortbildung zum Erhalt ihrer Lizenz besuchen.
Übergangsfrist
Die Regelung greift nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren. Das heißt, Wanderleiter*innen können 2025, 2026 oder 2027 eine Fortbildung besuchen, um die neue Vorgabe zu erfüllen. Sie soll sicherstellen, dass auch Wanderleiter*innen immer auf dem aktuellen Wissensstand sind. Konkret bedeutet das, dass bei der Erstellung der Jahresmarken für das Jahr 2028 erstmals geprüft wird, ob innerhalb der letzten 5 Jahre eine Fortbildung besucht wurde.
Trainer*innen C Bergwandern
Wer schon eine weiterführende Trainer*in-C-Bergwandern-Ausbildung absolviert hat, unterliegt weiterhin der 4-jährigen Fortbildungspflicht und erfüllt damit automatisch auch die für Wanderleiter*innen.
Als Fortbildung gelten
Fortbildungen in Präsenz im DAV-Ausbildungsprogramm auf der Kursplattform ausbildung.alpenverein.de, die für Wanderleiter*innen zugelassen sind
digitale Fortbildungen im DAV-Ausbildungsprogramm auf der Kursplattform auf ausbildung.alpenverein.de, die für Wanderleiter*innen zugelassen sind (nur im Wechsel mit präsenten Fortbildungen)
Ausbildung zum*zur Trainer*in C Bergwandern
Eine Anerkennung externer Fortbildungen ist nicht möglich.